Mitarbeiter einer bezugsberechtigten Einrichtung, die Microsoft-Produkte
auf ihrem Arbeitsplatz installiert haben und nutzen, haben auch die
Möglichkeit der Nutzung auf einem häuslichen PC oder auf einem Notebook,
solange die Software nicht gleichzeitig auf dem PC am Arbeitsplatz und
auf dem häuslichen PC bzw. Notebook genutzt wird.
Die genauen Bedingungen, welches Produkt unter welchen Umständen wie
genutzt werden darf, sind nicht nur von Produkt zu Produkt unterschiedlich,
sondern hängen teilweise bei ein und demselben Produkt sogar von der
Versionsnummer ab. Wenn Sie also ein Produkt, das Ihr Lehrstuhl lizenziert hat,
auch auf einem häuslichen PC oder auf einem Notebook einsetzen wollen,
erkundigen Sie sich bitte vorher, ob dies zulässig ist, am besten gleich
direkt bei Microsoft! Wenden Sie sich hierzu bitte an die zuständige
Ansprechpartnerin bei Microsoft.
Für alle im Rahmen von Select erworbenen Lizenzen der Produkte FrontPage,
Office, Office Professional, Project und Publisher gilt unabhängig von
der Version, daß der Hauptnutzer eines PCs diese Produkte auch entweder
auf einem häuslichen PC oder auf einem Notebook nutzen darf.
Diese Regelung ist (zunächst) auf die Laufzeit dieses Select-Vertrages
beschränkt und unterliegt allen sonstigen Bedingungen für die häusliche
bzw. mobile Nutzung. Insbesondere ist die Nutzung nur für dienstliche
Zwecke zulässig.
Stand: Mai 2000
Siehe LRZ: Das Lizenzprogramm von Microsoft: Select