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2 Geld zu verschenken!

von Alex Bischofberger

email: bischofb@informatik.tu-muenchen.de

Na, daß ist doch ‘mal eine positive Nachricht: jemand möchte uns Geld schenken! Wer, wann, wo, wie, was, wieviel? Was man dafür tun muß? Ist noch was davon da für mich? Klar, denn die edlen Geldgeber sind Staat und Arbeitgeber. Was muß ich dafür tun? Nun, nicht allzu viel: Man muß es sparen, mindestens sieben Jahre lang.

Hier möchte ich euch folgende drei ,Geldgeschenke` etwas näher vorstellen: Zuerst die vermögenswirksamen Leistungen, dann die sogenannte Arbeitnehmersparzulage und anschließend die Wohnungsbauprämie. Allein diese Begriffe schrecken schon ab. Doch ganz so schwer, wie man eventuell meinen könnte, ist die ganze Sache dann doch nicht.

Vermögenswirksame Leistungen zahlt der Arbeitgeber zusätzlich zum vereinbarten Lohn. Die Summe beträgt dabei, je nach Arbeitsvertrag, bis zu DM 78 pro Monat, also DM 936 pro Jahr. Bei Teilzeitkräften oder kurzzeitig angestellten Arbeitern (z.B. Semesterferien) fällt diese Summe geringer aus bzw. entfällt ganz. Man sollte also ‘mal beim Arbeitgeber nachfragen, ob vermögenswirksame Leistungen gezahlt werden. Diese Frage kann bis zu DM 936 pro Jahr bringen!

Diese vermögenswirksamen Leistungen muß man dann, wie sollte es anders sein, vermögenswirksam anlegen. Die Banken bieten dafür verschiedene Sparformen an. Man kann das Geld z.B. in Aktienfonds anlegen. Dabei kauft man Anteile an einem großen Pool an Wertpapieren und nimmt am Auf (und leider auch Ab) der Börse teil. Eine weitere Möglichkeit ist ein Kontensparvertrag, der Zinsen wie ein normales Sparbuch bringt, aber am Ende der Laufzeit noch eine Prämie von knapp 15% auf die Einzahlungen erzielt. Als weitere vermögenswirksame Sparform bietet sich der Bausparvertrag an, der später noch ausführlicher behandelt wird. Alle diese Sparformen haben gemeinsam, daß sie mindestens 7 Jahre laufen und die Einzahlungen aus vermögenswirksamen Leistungen bestehen.

Pro Jahr kann man maximal DM 936 vermögenswirksam sparen. Auf diese vermögenswirksamen Sparbeträge legt nun der Staat noch 10% der Einzahlungen am Ende der Laufzeit drauf und nennt dies Arbeitnehmersparzulage. Macht also 10% von DM 936 auf sieben Jahre ... ähm ... insgesamt über DM 650 vom Staat! Nicht schlecht, wenn man bedenkt, daß man dafür eventuell keine einzige Mark investieren muß!

Doch wenn der Arbeitgeber weniger als DM 78 oder nichts zahlt, muß man dann auf die Arbeitnehmersparzulage zumindest teilweise verzichten? Nein, denn man kann den Arbeitgeber auffordern, vom eigenen Gehalt den Restbetrag zu DM 78 als vermögenswirksame Leistungen abzuführen. Dafür gibt es dann natürlich auch die 10% vom Staat. Diese DM 78*12 kann man auch (abhängig vom Sparvertrag) in weniger als 12 Monaten von seinem Gehalt abbuchen lassen, also z.B. innerhalb der 2-3 Monate eines Ferienjobs. Nur die Obergrenze von DM 936 pro Jahr kann nicht überschritten werden und Arbeitnehmer muß man zumindest kurzfristig sein.

Nun zum letzten Teil, dem Bausparvertrag. Sind die obigen Sparformen recht einfach und schnell erklärbar, ist dies beim Bausparvertrag schon etwas komplizierter. Ein Bausparvertrag besteht in seiner Lebenszeit aus zwei Phasen, nämlich der Spar- und der Kreditphase. In der Sparphase bekommt man einen festen, von Zinsschwankungen unabhängigen Zinssatz von ca. 2-4%. Mit diesem recht niedrigen Zinssatz erkauft man sich einen billigen Baukredit mit Zinsen von ca. 4-6%, ebenfalls unabhängig von Zinsschwankungen. Bausparverträge werden immer auf bestimmte Summen abgeschlossen, für Studenten bieten sich Beträge zwischen DM 20-30.000 an. Ist der Vertrag nun zur Hälfte gefüllt, wird der Rest für Bauzwecke, Modernisierung etc. als Kredit gewährt. Braucht man den Kredit nicht, bekommt man sein eingezahltes Geld inklusive Zinsen zur freien Verfügung. Nicht vergessen sollte man, daß bei Bausparverträgen beim Abschluß eine Gebühr von ca. 1% der Bausparsumme fällig ist, die meist bei Nichtnutzung des Kredits wieder ausbezahlt wird.

Was ist nun das besondere am Bausparvertrag? Zusätzlich zu den 10% Arbeitnehmersparzulage bekommt man auf maximal DM 1000 nicht vermögenswirksame Einzahlungen 10% Wohnungsbauprämie. Diese Prämie gibt es unabhängig davon, ob man Arbeitnehmer ist oder nicht. Sie gibt es also auch für Gewerbetreibende und Selbständige. Im Idealfall also für DM 1936 (Arbeitnehmersparzulage: DM 936 + Wohnungsbauprämie: DM 1000) pro Jahr 10%, ergibt in sieben Jahren somit rund DM 1300 vom Staat, dazu eventuell noch die vermögenswirksamen Leistungen vom Arbeitgeber (rund DM 6500 in sieben Jahren), macht also ein maximales Geldgeschenk von über DM 1100 pro Jahr! Wer kann dazu schon Nein sagen?!?

Diese ,Geldgeschenke` haben alle, wie schon oben erwähnt, die Voraussetzung, daß das gesparte Geld für sieben Jahre auf dem Konto liegt. Braucht man das Geld dringend früher, kommt man meist an das Geld heran, jedoch sind dann die Prozente von Vater Staat und evtl. auch die vermögenswirksamen Leistungen weg. Aber für einen Zuschuß von 10 % auf die Einzahlungen je Jahr werden wir dem Staat doch die Freude machen und brav sparen, oder?!?

Alle obigen Angaben sind natürlich ohne Gewähr und beziehen sich auf unverheiratete Studenten mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von unter DM 27.000. Nähere Informationen gibt’s bei eurer Bank oder Bausparkasse.

Für die freundliche Unterstützung vielen Dank an Herrn Beinhofer, Deutsche Bank AG.

Alex

 



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